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News - Merkblatt zum deutschen Führerschein in Spanien - Umtausch Seite2

Viel Wirbel und Ratlosigkeit in den letzten 2 Jahren zum Führerscheinumtausch - wir klären auf

Nach  Registrierung  wird  der  deutsche  Führerschein  wieder  ausgehändigt,  unterliegt  aber  der spanischen Gültigkeitsdauer  von  maximal  10  Jahren  und  muss  nach  Ablauf  der  spanischen Gültigkeitsdauer in einen spanischen Führerschein umgetauscht werden.


Sollten allerdings aufgrund des gesetzlich vorgeschriebenen Eignungstests Eintragungen in dem Führerschein notwendig  werden,  die  auf  dem  bestehenden Führerschein  bisher  nicht eingetragen waren, so ist dieser in einen spanischen Führerschein umzutauschen.


Die gesetzliche spanische Gültigkeitsdauer für Führerscheine beträgt:

Fahrerlaubnisklassen BTP, C1, C1+E, C, C+E, D1, D1+E, D, D+E (LKW und Busse)

Bis zur Vollendung des 65. Lebensjahres -   5 Jahre
Ab Vollendung des 65. Lebensjahres       
-   3 Jahre

Alle anderen Fahrerlaubnisklassen ( inbesondere Pkw und Motorräder)

Bis zur Vollendung des 65. Lebensjahres -  10 Jahre
Ab Vollendung des 65. Lebensjahres     
-    5 Jahre

Deutsche  Führerscheine,  die  ab  dem  19.  Januar  2013  mit  einer  befristeten  Gültigkeitsdauer ausgestellt wurden,  müssen  nicht  bei  den  zuständigen spanischen  Straßenverkehrsbehörden registriert  werden  und sind erst  nach  Ablauf  der  Gültigkeitsdauer  in  einen  spanischen Führerschein umzutauschen.


Ein  freiwilliger  Umtausch  eines  deutschen  Führerscheins  in  einen  spanischen Führerschein  ist jedoch  jederzeit  möglich  und  wird  von  den  deutschen Auslandsvertretungen für dauerhaft in Spanien wohnhafte Personen empfohlen.


In  diesem  Zusammenhang  wird  darauf  hingewiesen,  dass  EU-Führerscheine  von  in  Spanien wohnhaften Residenten  aus Anlass eines Verkehrsverstoßes  in Spanien  registriert  werden, was gemäß dem spanischen Punktesystem mit Abzug von Punkten verbunden ist.


Weitere Informationen finden Sie auch unter  www.dgt.es

Führerscheinverlust / Führerscheinumtausch

Bei  den  deutschen  Auslandsvertretungen  können  Führerscheine  weder  beantragt  noch umgetauscht werden.


Sollten Sie in  Spanien  wohnhaft  sein,  so  können Sie bei der  für Sie zuständigen spanischen Straßenverkehrsbehörde  (Jefatura  de  Tráfico)  die Ausstellung eines spanischen Führerscheins bzw. den Umtausch Ihres deutschen in einen spanischen Führerschein beantragen. Bei bereits registrierten Führerscheinen  werden die vorliegenden Daten übernommen und es ist keine zusätzliche Bescheinigung seitens deutscher Behörden notwendig.


Bei  nicht  registrierten  Führerscheinen  benötigen  Sie  einen  von  der  zuständigen  deutschen Führerscheinbehörde ausgestellten Auszug aus dem Führerscheinregister.
Bei Führerscheinen, die ab dem 01. Januar 1999 ausgestellt wurden, kann der Auszug  aus dem Führerscheinregister auch beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg
beantragt werden.
Die erforderliche Übersetzung kann durch einen vereidigten Übersetzer Ihrer Wahl erfolgen.

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Alle Angaben in diesem Merkblatt beruhen auf Erkenntnissen im Zeitpunkt der Textabfassung. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit, insbesondere wegen möglicherweise zwischenzeitlich eingetretener Veränderungen, kann jedoch keine Gewähr übernommen werden.

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