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Viel Wirbel und Ratlosigkeit in den letzten 2 Jahren zum Führerscheinumtausch - wir klären auf
Nach Registrierung wird der deutsche Führerschein wieder ausgehändigt, unterliegt aber der spanischen Gültigkeitsdauer von maximal 10 Jahren und muss nach Ablauf der spanischen Gültigkeitsdauer in einen spanischen Führerschein umgetauscht werden.
Sollten allerdings aufgrund des gesetzlich vorgeschriebenen Eignungstests Eintragungen in dem Führerschein notwendig werden, die auf dem bestehenden Führerschein bisher nicht eingetragen waren, so ist dieser in einen spanischen Führerschein umzutauschen.
Die gesetzliche spanische Gültigkeitsdauer für Führerscheine beträgt:
Fahrerlaubnisklassen BTP, C1, C1+E, C, C+E, D1, D1+E, D, D+E (LKW und Busse)
Bis zur Vollendung des 65. Lebensjahres - 5 Jahre
Ab Vollendung des 65. Lebensjahres - 3 Jahre
Alle anderen Fahrerlaubnisklassen ( inbesondere Pkw und Motorräder)
Bis zur Vollendung des 65. Lebensjahres - 10 Jahre
Ab Vollendung des 65. Lebensjahres - 5 Jahre
Deutsche Führerscheine, die ab dem 19. Januar 2013 mit einer befristeten Gültigkeitsdauer ausgestellt wurden, müssen nicht bei den zuständigen spanischen Straßenverkehrsbehörden registriert werden und sind erst nach Ablauf der Gültigkeitsdauer in einen spanischen Führerschein umzutauschen.
Ein freiwilliger Umtausch eines deutschen Führerscheins in einen spanischen Führerschein ist jedoch jederzeit möglich und wird von den deutschen Auslandsvertretungen für dauerhaft in Spanien wohnhafte Personen empfohlen.
In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass EU-Führerscheine von in Spanien wohnhaften Residenten aus Anlass eines Verkehrsverstoßes in Spanien registriert werden, was gemäß dem spanischen Punktesystem mit Abzug von Punkten verbunden ist.
Weitere Informationen finden Sie auch unter www.dgt.es
Führerscheinverlust / Führerscheinumtausch
Bei den deutschen Auslandsvertretungen können Führerscheine weder beantragt noch umgetauscht werden.
Sollten Sie in Spanien wohnhaft sein, so können Sie bei der für Sie zuständigen spanischen Straßenverkehrsbehörde (Jefatura de Tráfico) die Ausstellung eines spanischen Führerscheins bzw. den Umtausch Ihres deutschen in einen spanischen Führerschein beantragen. Bei bereits registrierten Führerscheinen werden die vorliegenden Daten übernommen und es ist keine zusätzliche Bescheinigung seitens deutscher Behörden notwendig.
Bei nicht registrierten Führerscheinen benötigen Sie einen von der zuständigen deutschen Führerscheinbehörde ausgestellten Auszug aus dem Führerscheinregister.
Bei Führerscheinen, die ab dem 01. Januar 1999 ausgestellt wurden, kann der Auszug aus dem Führerscheinregister auch beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg beantragt werden.
Die erforderliche Übersetzung kann durch einen vereidigten Übersetzer Ihrer Wahl erfolgen.
Alle Angaben in diesem Merkblatt beruhen auf Erkenntnissen im Zeitpunkt der Textabfassung. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit, insbesondere wegen möglicherweise zwischenzeitlich eingetretener Veränderungen, kann jedoch keine Gewähr übernommen werden. |