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News - Merkblatt zum deutschen Führerschein in Spanien - Umtausch Seite3

Viel Wirbel und Ratlosigkeit in den letzten 2 Jahren zum Führerscheinumtausch - wir klären auf

Sollte  die  spanische  Straßenverkehrsbehörde  eine  konsularische  Bescheinigung  verlangen,  so kann Ihnen diese von einer deutschen Auslandsvertretung unter Vorlage des Originalauszuges gegen eine Gebühr von 25,-- € ausgestellt werden.

Weitere Informationen finden Sie auch unter www.dgt.es
oder unter www.mir.es

Sollten Sie  in Deutschland  wohnhaft  sein
,  so ist  für die  Beantragung eines neuen  deutschen Führerscheins die Fahrerlaubnisbehörde Ihres Wohnortes in Deutschland zuständig.

Ein Verzeichnis der deutschen Fahrerlaubnisbehörden finden Sie unter www.kba.de
.


In begründeten Ausnahmefällen  (in der Regel nur  bei längerem vorübergehenden Aufenthalt in Spanien)  ist  es möglich,  den  neuen  Führerschein  auf  dem  Postweg zu  beantragen.  In  diesem Fall  müssen  Sie  sich  alle von  Ihrer  deutschen  Fahrerlaubnisbehörde  vorgesehenen  Formulare sowie  Unterschriftenaufkleber  zusenden lassen.  Die  Mitwirkung  der  deutschen Auslandsvertretungen beschränkt sich auf die Beglaubigung Ihrer Unterschrift (Gebühr: 20,- €), ggf.  Beglaubigung  von Fotokopien  Ihrer  Originalunterlagen  (Gebühr:  10,-  €, Fertigung Fotokopien 2,-- €) sowie Aushändigung des neuen Führerscheins (Auslagen i.d.R. 4,-- €).

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte direkt an Ihre Führerscheinbehörde in Deutschland.


Sollte ihr deutscher Führerschein abhanden gekommen sein und Sie sich nur kurzfristig in Spanien aufhalten, so reicht für die Rückfahrt nach Deutschland als „Führerscheinersatz“ in der Regel die Vorlage eines polizeilichen Diebstahlsprotokolls aus.
Es wird empfohlen, die Führerscheindaten (Ausstellungsort, Nummer usw.) in das polizeiliche Diebstahlsprotokoll mit aufnehmen zu lassen, da diese im Falle eines Unfalls benötigt werden.  

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Alle Angaben in diesem Merkblatt beruhen auf Erkenntnissen im Zeitpunkt der Textabfassung. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit, insbesondere wegen möglicherweise zwischenzeitlich eingetretener Veränderungen, kann jedoch keine Gewähr übernommen werden.

Botschaft Madrid
Tel.: 0034 91 557 90 95
Fax: 0034 91 557 90 70
E-Mail: info@madrid.diplo.de  
www.madrid.diplo.de

Generalkonsulat Barcelona
Tel.: 0034 93 292 10 00
Fax: 0034 93 292 10 02
E-Mail: info@barcelona.diplo.de  
www.barcelona.diplo.de  

Konsulat Malaga:
Tel.: 0034 952 363 591
Fax: 0034 952 320 033
E-Mail: info@malaga.diplo.de  
www.malaga.diplo.de

Konsulat Las Palmas de Gran Canaria
Tel.: 0034 928 49 18 80
Fax:  0034 928 26 27 31
E-Mail: info@las-palmas.diplo.de
www.las-palmas.diplo.de

Konsulat Palma de Mallorca
Tel.: 0034 971 70 77 37
Fax: 0034 971 70 77 40
E-Mail: info@palma.diplo.de
www.palma.diplo.de

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