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News - Merkblatt zum deutschen Führerschein in Spanien - Umtausch Seite1

Viel Wirbel und Ratlosigkeit in den letzten 2 Jahren zum Führerscheinumtausch - wir klären auf

Merkblatt zum deutschen Führerschein in Spanien

Allgemeines zu den deutschen Führerscheinen in Deutschland:

Seit  dem  19.  Januar  2013  werden  deutsche  Führerscheine  unabhängig  von  der zugrundeliegenden Fahrerlaubnis nur noch mit einer Gültigkeitsdauer von 15 Jahren ausgestellt und  sind  danach  zu  erneuern.  Die Befristung  bezieht  sich  lediglich  auf  das Führerscheindokument, nicht auf die Fahrerlaubnis und dient insbesondere der Aktualisierung des Namens und des Lichtbildes.

Deutsche Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, sind weiterhin gültig, sind allerdings bis zum 19. Januar 2033 umzutauschen.
Weitere  Informationen  und  Auskünfte  erhalten  Sie  bei  den  deutschen  Fahrerlaubnisbehörden
sowie auf der Internetseite des Kraftfahrt-Bundesamtes www.kba.de.

Anerkennung, Umschreibung und Geltungsdauer deutscher Führerscheine in Spanien:

Grundlage für die gegenseitige Anerkennung von Führerscheinen, die von den Mitgliedsstaaten der EU ausgestellten wurden, ist die  am 19.01.2013 in Kraft getretene  Richtlinie 2006/126/EG des  Europäischen Parlaments  und des Rates  vom  20.12.2006,  die  mit  dem  Real  Decreto 818/2009 vom 08.05.2009 in spanisches Recht umgesetzt wurde.

Danach  werden  deutsche  Führerscheine  in  allen  Mitgliedsstaaten  der  EU  grundsätzlich anerkannt.

Ausnahmen  gelten  für  Führerscheine,  deren  Inhaber  noch  nicht  das  18.  Lebensjahr  vollendet
haben, sowie für die nationalen Klassen M, L, S und T, die in anderen Mitgliedstaaten nicht anerkannt  werden  müssen. Außerdem  kann  die  Gültigkeit  bzw.  Registrierung  abgelehnt werden, wenn gegen den Führerscheininhaber zum Beispiel eine Entziehung oder Aufhebung der Fahrerlaubnis ausgesprochen wurde.

Gemäß Artikel 15 des Real Decreto 818/2009 unterliegen die Inhaber von EU-Führerscheinen ohne befristete Gültigkeitsdauer,  die seit Inkrafttreten der EU-Richtlinie ihren Wohnsitz seit mehr  als  2  Jahren  in  Spanien haben,  in  Bezug  auf  Gültigkeitsdauer  und  Eignungstest  den spanischen Rechtsvorschriften.

Dies bedeutet, dass Inhaber von deutschen Führerscheinen, die ihren Wohnsitz vor dem 19.  Januar 2013  nach  Spanien  verlegt  haben  und  über  einen  vor  dem  19.  Januar  2013 ohne  befristete  Gültigkeitsdauer  ausgestellten  deutschen  Führerschein  verfügen,  diesen ab  dem  19.  Januar 2015 bei  der  zuständigen  spanischen  Straßenverkehrsbehörde (Jefatura de Tráfico) registrieren lassen müssen. Zusätzlich ist ein in Spanien gesetzlich vorgeschriebener Eignungstest (reconocimiento psicofísico) abzulegen.

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Alle Angaben in diesem Merkblatt beruhen auf Erkenntnissen im Zeitpunkt der Textabfassung. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit, insbesondere wegen möglicherweise zwischenzeitlich eingetretener Veränderungen, kann jedoch keine Gewähr übernommen werden.

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