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News - Neue Verkehrsordnung in Spanien verabschiedet

Neue Verkehrsordnung verabschiedet
März 2014

Das spanische Parlament hat eine Reform der Straßenverkehrsordnung genehmigt, die voraussichtlich im Juni dieses Jahres umgesetzt wird. Die neue Verordnung enthält neben Änderungen bei den Geschwindigkeitsbeschränkungen auch Neuerungen für Radfahrer. So wird mit Inkrafttreten der neuen Verordnung für Kinder unter 16 Jahren bei Fahrten in Stadtgebieten das Tragen eines Helms Pflicht.

Autofahrer können in Zukunft etwas stärker auf das Gaspedal treten. Die derzeit geltende Geschwindigkeitsbeschränkung auf 120 km/h auf spanischen Autobahnen wird auf einigen Abschnitten gelockert, sodass zukünftig 10 km/h mehr, nämlich 130 km/h gefahren werden darf.

Teuer werden kann es für Autolenker, die Sicherheitskameras in Ihren Fahrzeugen installiert haben. Die Installation und Nutzung der Geräte wird mit einer Geldbuße von 200 Euro und dem Abzug von drei Punkten geahndet.

Radarwarner bleiben weiterhin verboten. Die Nutzung wird mit einer Buße in Höhe von 6.000 Euro und dem Abzug von 6 Punkten geahndet.

Reisen kleine Kinder unter 1,35 Meter in den Fahrzeugen mit, so muss in Zukunft ein Kinderrückhalte-system installiert sein. Wird dies nicht beachtet, kann das Fahrzeug sofort stillgelegt und die Weiterfahrt verwehrt werden.

Teurer wird es in Zukunft auch für Fahrer, die unter Alkohol- oder Drogeneinfluss am Straßenverkehr teilnehmen. Wird man unter dem Einfluss von illegalen Drogen hinterm Steuer erwischt, ist eine Strafe von 1.000 Euro fällig. Bei Alkoholfahrten wird die Mindeststrafe von 500 Euro zwar beibehalten, im Wiederholungsfall sind jedoch bald 1.000 Euro fällig.  



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